• AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Die Lieferung erfolgt ab Lager Winsen. Alle Produkte sind, wenn nicht anders deklariert, gebraucht; technisch geprüft, voll funktionsfähig, gereinigt und verpackt. Unser Angebot gilt solange der Vorrat reicht. Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Alle genannten Marken-und Produktnamen sind geschützte Warenzeichen ihrer einzelnen Inhaber.

1. Vertragsabschluß

1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend. Der Kaufvertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.

1.2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften und den Verzicht auf die Schriftform.

1.3. Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden Bestimmungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Kunden mit Dritten unberührt bleiben. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Kunden in voller Höhe bestehen. Das gilt auch dann, wenn wir Finanzierungen vermitteln. Finanzierungsangaben im Auftrag sind nur Zahlungsbedingungen und lassen den Kaufvertrag als solchen unberührt.

2. Preise, Zahlungsbedingungen

2.1. Die Waren werden gemäß zu den im Angebot genannten Preisen berechnet, die auf der jeweils gültigen ISC-Preisliste basieren. Auf gesetzliche Bestimmungen zurückzuführende Preisänderungen bleiben vorbehalten.

2.2. Die Frachtkosten werden gesondert berechnet.

2.3. Etwaige Preiserhöhungen hat der Kunde zu tragen, sofern die Ware vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, später als 6 Monate nach Vertragsabschluß geliefert wird.

2.4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer, die der Kunde zusätzlich zu entrichten hat.

2.5. Die Rechnungsbeträge sind zahlbar gemäß den jeweils vereinbarten Bedingungen. Zielüberschreitungen berechtigen uns zur Berechnung von Verzugszinsen in der Höhe des jeweils gültigen deutschen Bankzinssatzes für Kontokorrentkredite. Eine Zahlung mit Wechseln muß vorher vereinbart werden. Bei Schecks und Wechseln ist die Bezahlung erst nach der Einlösung erfolgt. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Wechseleinzahlung wird kein Skonto gewährt.

Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Dies gilt auch für Forderungen, für die eine Stundung vereinbart worden war, oder für die der Käufer uns Wechsel oder Schecks übergeben hat. Zurückbehaltung und Aufrechnung des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Käufers sind von dem Verkäufer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

3. Termine, Lieferungen

3.1. Wir bemühen uns, die angegebenen Termine einzuhalten. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart werden. Ihre Überschreitung berechtigt erst nach angemessener Nachfristsetzung zum Rücktritt.

3.2. Weitergehende Ansprüche, wie z. B. Schadenersatz, gleich auf welchem Rechtsgrunde beruhend, sind ausgeschlossen. Im Falle einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung seitens des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen werden eventuelle Ersatzansprüche auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt, somit auf den Kaufpreis der nicht gelieferten Ware. Teillieferungen sind zulässig. Ereignisse höherer Gewalt beim Lieferer oder seinen Unterlieferanten verlängern die Laufzeit um die Dauer ihres Vorliegens mit einer angemessenen Anlaufzeit. Dauern diese länger als 3 Monate, so können beide Parteien vom Vertrage zurücktreten. Als höhere Gewalt gelten auch behördliche Eingriffe, Energieversorgungs- und Rohstoffschwierigkeiten, Streiks, Unfälle, unvorhersehbare Fertigungsschwierigkeiten und alle sonstigen Vorkommnisse, die eine Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

Ersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist können nicht geltend gemacht werden.

3.3. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Mit Übergabe der Ware an die Eisenbahn, einen Spediteur oder an den Empfänger selbst geht die Gefahr auf den Käufer über. Bei Exportlieferungen gelten für den Kosten- und Gefahrenübergang die Incoterms.

Bei Verzögerung der Absendung durch ein Verhalten des Bestellers geht die Gefahr mit der Mitteilung über die Versandbereitschaft auf den Besteller über.

4. Gewährleistung und Haftung

4.1. Wir gewährleisten bei neuen Produkten 12 Monate ab Übergabe der Maschinen, daß Mängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung kostenlos behoben werden. Dem Kunden bleibt vorbehalten, bei mehreren fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen und im Falle der Unmöglichkeit einer Ersatzlieferung unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung herabzusetzen. Sonstige Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

4.2. Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer gelten nicht für gebrauchte Maschinen und Zubehör, die unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert werden. Für gebrauchte Maschinen erhält der Kunde eine Einschaltgewährleistung von 8 Tagen.

4.3. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde nicht genehmigte Zusatzgeräte oder Reparaturen durch nicht von uns autorisiertes Personal vornehmen läßt.

4.4. Der Kunde muß die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und uns von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs und eine eidesstattliche Versicherung, die vom Kunden unterschrieben sein muß, Mitteilung machen. Im übrigen müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung, schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche aus.

4.5. Dem Kunden steht wegen seiner vorgenannten Rechte kein Zurückhaltungsrecht bezüglich unserer Forderungen zu, die sich nicht auf den Vertragsgegenstand beziehen.

4.6. Schadenersatzansprüche des Kunden jeglicher Art gegen uns sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie z. B. bei Verlust von Daten oder entgangener Gewinn, Ansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung und wegen Nichterfüllung. Dies gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften gesetzlich zwingend gehaftet wird.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor, die uns aus Geschäftsverbindungen zu dem Kunden zustehen.

5.2. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist über die Ware, für die der Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde, anderweitig zu verfügen und bei vollständiger Zahlung des Kaufpreises dem Kunden eine gleiche oder gleichwertige Ware zu liefern.

5.3. Ist der Kunde Wiederverkäufer, so ist er berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in ordnungsgemäßem Geschäftsgang weiterzuverkaufen. In diesem Fall tritt der Kunde hiermit die ihm aus dem Weiterverkauf der Ware zustehenden Forderungen bis zur Höhe unserer noch offenen Forderungen sicherheitshalber ab. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle des Zahlungsverzuges, auf unser erstes Anfordern seinen Kunden, an den er unsere Ware verkauft hat und die noch nicht bezahlt ist, zu benennen.

5.4. Bei Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware muß der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Für entstehende Kosten und Schäden haftet der Kunde gegenüber ISC Vertriebs GmbH.

6. Sonstiges

6.1. Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehungen werden Daten des Kunden, die auch personenbezogene Daten sein können, gespeichert und, soweit für die Durchführung des Auftrages erforderlich, verarbeitet und übermittelt. Der Kunde ist hiermit ausdrücklich einverstanden.

6.2. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

7. Gerichtsstand

7.1. Erfüllungsort, auch für Lieferungen, ist der Sitz unseres Unternehmens. Auf sämtliche Beziehungen zwischen den Vertragsschließenden ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart worden ist.

7.2. Gerichtsstand bei Streitigkeiten über und aus dem Vertrag ist Winsen.

Stand: 02.01.2017

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